Der Digital Millennium Copyright Act (1998, US-Bundesgesetz) kriminalisiert das Umgehen von Urheberrechtsschutz und verpflichtet Service-Provider, angeblich infringing Content auf Anforderung zu entfernen. In der Praxis: Eine Takedown-Benachrichtigung kommt an, dein Registrar gerät in Panik, deine Domain wird suspendiert oder transferiert – ohne Verfahren.
Der DMCA hat zwei Mechanismen, die Domain-Inhaber betreffen. Section 512(c) ist der „Safe Harbor" – Registrare können Copyright-Ansprüche ignorieren, wenn sie ein Notice-and-Takedown-Protokoll befolgen. Section 1201 verbietet Tools, die Copy-Protection umgehen, unabhängig von der Absicht. Eine Takedown-Benachrichtigung erfordert keinen Gerichtsbeschluss oder Beweis; eine Beschwerde allein kann Maßnahmen auslösen.
Warum das zählt: DMCA ist US-Recht, aber US-basierte Registrare setzen es weltweit durch. Wenn dein Registrar in Virginia oder Kalifornien sitzt, kann eine einzige Beschwerde eines Rights Holders deine Domain innerhalb von 48 Stunden lahmlegen. Keine Anhörung. Kein eingebauter Berufungsprozess.
Bunkerdomains befolgt DMCA-Takedowns nicht. Wir antworten nicht auf Benachrichtigungen, wir suspendieren Domains nicht, und wir fragen US-Urheberrechtsinhaber um Erlaubnis. Wenn du einen Registrar brauchst, der nicht einknickt, das ist der Trade-off.
Verwandt: Counter-Notices (deine rechtliche Verteidigung), URS (schneller, etwas weniger brutal), UDRP (markenspezifisch).